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Elektrogeräte für den allgemeinen Gebrauch

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist Pflicht. Sie ist in Deutschland für alle Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben.

Die Betriebsmittel müssen von einer Elektrofachkraft geprüft werden.


Für die Prüfung ortsfester Betriebsmittel ist eine Frist von 4 Jahren der Standard, bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln ist ein Jahr üblich.


Der Zeitpunkt für die Durchführung der Prüfungen kann in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen ihres Unternehmens festgelegt werden.


Geprüft wird nach DGUV Vorschrift 3, BetrSichV und  DIN VDE 0702,  DIN VDE 0751 


 
 
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