Unsere Dienstleistung
für Ihre Sicherheit
                                                     
 

 

Prüfungen im Bereich S1, S2 und BSL3++

elektrische Betriebsmittel in Labors, und Medizinischen Einrichtungen bedürfen einer besonderen Handhabung beim Vorgang der Prüfung. 


  • Die Betriebsmittel müssen von einer Zertifizierten Elektrofachkraft geprüft werden.
  • Für die Prüfung ortsfester Betriebsmittel ist eine Frist von 4 Jahren der Standard, bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln ist ein Jahr üblich. Der Zeitpunkt für die Durchführung der Prüfungen kann in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen ihres Unternehmens festgelegt werden.
  • Geprüft wird nach DGUV Vorschrift 3, BetrSichV und TRBS 1201 gemäß DIN VDE 0702, DIN VDE 0751 


Einrichtungen der Pharma u. Chemischen Forschung sowie Industrie .


Zur Gruppe der elektrischen Arbeitsmittel gehören Laborgeräte in Krankenhäuser,  der Chemischen Industrie und den Pharmazeutischen Forschung. Diese Geräte dienen unter anderen der Forschung, und der Qualitätssicherung in vielen Bereichen des Unternehmens.


Zusätzlich zur Kalibrierung und der Wartung dieser Arbeitsmittel ist auch die Prüfung der elektrischen Funktion, und Sicherheit von entscheidender Bedeutung.

Diese Prüfung der elektrische Sicherheit schreibt der Gesetzgeber vor (ArbSchG, BetrSichV, DGUV Verordnung 3) und muss in regelmäßigen Abständen durgeführt  werden.


Diese Sicherheitsprüfungen (keine Kalibrierung, keine Wartung)  werden von mir nach den Vorgaben der DGUV Verordnung 3 durchgeführt und Rechtskonform Dokumentiert. Der Zeitpunkt für die Ausführung zur Prüfungen kann in Abstimmung mit den Verantwortlichen ihres Unternehmens vereinbart werden. Mit der Durchführung der Prüfung haben Sie die Sicherheit als Verantwortliche Person Rechtskonform gehandelt zu haben.


Geprüft wird nach DGUV Vorschrift 3, BetrSichV und TRBS 1201 gemäß DIN VDE 0701-0702. 


 
 
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